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Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann?

23. Oktober 2020

Es gibt Situationen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, seinen persönlichen Willen zu äussern. Wichtige Entscheidungen werden dann ohne die eigene Einwilligung getroffen. Wem diese Vorstellung Unbehagen bereitet, sollte Vorsorgemassnahmen in Erwägung ziehen.

Vorsorge
Vorsorge

Unser Leben bestimmen wir am liebsten selbst. Wir von der Spitex für Stadt und Land unterstützen ältere Menschen dabei, so lange wie möglich selbstständig zu leben. Nur weiss man eben nie, welche Wendungen das Leben nimmt. Ein Unfall mit anschliessender Urteilsunfähigkeit als Folge oder auch der Tod können einen jederzeit ereilen. Wer also sicherstellen möchte, dass sein Wille wahr- und ernst genommen wird, wenn er oder sie sich nicht mehr äussern kann, wird auf den folgenden Seiten gut beraten.

Nicht jeder mag sich mit diesem Thema befassen - vor allem, wer gesund und munter ist. Doch wie bei den meisten Versicherungen geht es um proaktives Handeln. Manche sind bereits bestens abgesichert, andere vertrauen auf das Schicksal. Interessant ist, dass alle, die sich einen Ruck gegeben und die anfangs unliebsame Aufgabe hinter sich gebracht haben, von einem befriedigenden Gefühl berichten. Besonders oft erwähnt wird die Genugtuung, die Verantwortung den Nachkommen gegenüber erfüllt zu haben. 

Wir haben Experten befragt und Spannendes zum Thema in Erfahrung gebracht. Worin sich alle einig sind, sei hier bereits verraten:

1. Der freie, persönliche Wille steht im Vordergrund.
2. Bei der Vorsorge gilt der Grundsatz «Je früher desto besser».
3. In der Schweiz findet das Thema generell zu wenig Beachtung. 

Dabei gibt es eine Reihe guter und sinnvoller Vorsorgemassnahmen: Mit dem 2013 revidierten Erwachsenenschutzrecht kann man beispielsweise neben Testament und Patientenverfügung den weniger bekannten Vorsorgeauftrag erstellen. Mit dieser Ausgabe hoffen wir, Gedanken anzustossen und Antworten zu liefern. 

Die wichtigsten Vorsorgemassnahmen auf einen Blick

Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung drückt den Willen hinsichtlich medizinischer Behandlungen dann aus, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äussern.

Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie für den Fall Ihrer Urteilsfähigkeit eine Person als Ihre Vertretung in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Er ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur Patientenverfügung. 

Testament
Im Todesfall regelt ein Testament, wie mit dem Nachlass verfahren wird.

Anordnungen für den Todesfall
Anordnungen für den Todesfall dokumentieren Ihre Vorstellungen und Wünsche für Ihr Ableben und das Danach, also beispielsweise die Art und Weise der Bestattung.

Vollmacht
Mit einer Vollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen als Ihre Vertretung in Rechtsgeschäften - auch wenn Sie zu diesen selbst noch in der Lage sind.